Feinstaubplakette (Umweltplakette) in Mettmann
Für die Einfahrt in Umweltzonen wird eine gültige grüne Feinstaubplakette (Schadstoffgruppe 4) mit dem aktuellen Kennzeichen benötigt. Bestellen Sie die Plakette für Ihr Fahrzeug in Mettmann direkt online und erhalten Sie diese bequem per Post nach Hause.
Benötigte Unterlagen für die Feinstaubplakette in Mettmann
- Aktuelles amtliches Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
So läuft die Feinstaubplakette online ab
- 1Kennzeichen eingeben
- 2Grüne Umweltplakette auswählen
- 3Bestellung online bestätigen
- 4Zustellung per Post direkt an Ihre Adresse
Wichtige Fragen: Feinstaubplakette in Mettmann
- Brauche ich für Feinstaubplakette bei der Zulassungsstelle Mettmann einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Feinstaubplakette für den Zulassungsbezirk Mettmann (ME) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Mettmann.
- Welche Unterlagen werden für Feinstaubplakette in Mettmann benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Aktuelles amtliches Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und ME-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte ME-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Mettmann
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Mettmann:
Zuständige Zulassungsstelle Mettmann
Landkreis Mettmann – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Düsseldorfer Str. 2640822 Mettmann
Nordrhein-Westfalen
Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-12:00, 13:30-15:00, Do 07:30-12:00, 13:30-17:00, Fr 07:30-12:30
Kontakt
- Telefon:
- 02104-99-0
Feinstaubplakette in Mettmann jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Feinstaubplakette online bestellen →Zurück zur Übersicht Mettmann. Zuletzt aktualisiert: 30.10.2026.