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Ihr unabhängiges Informations- und Service-Portal für die digitale Fahrzeugzulassung in Nordrhein-Westfalen. Alle i-Kfz Vorgänge ohne Wartezeiten.

Kfz-Neuzulassung in Gelsenkirchen

GE· Stadt Gelsenkirchen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug in Gelsenkirchen anmelden? Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen Sie das bequem von zu Hause – ohne Wartezeit bei der Zulassungsstelle Gelsenkirchen. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie benötigen, wie der Ablauf ist und wie Sie die zuständige Behörde in Gelsenkirchen erreichen.

Benötigte Unterlagen für die Neuzulassung in Gelsenkirchen

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
  • Personalausweis oder Reisepass

So läuft die Neuzulassung online ab

  1. 1Fahrzeugdaten und Halterangaben online erfassen
  2. 2Wunschkennzeichen reservieren oder Serienkennzeichen wählen
  3. 3Identität online nachweisen (z.B. per Online-Ausweis)
  4. 4Antrag absenden – Plaketten und Papiere kommen per Post

Wichtige Fragen: Neuzulassung in Gelsenkirchen

Brauche ich für Neuzulassung bei der Zulassungsstelle Gelsenkirchen einen Termin?
Nein. Wenn Sie Neuzulassung für den Zulassungsbezirk Gelsenkirchen (GE) online starten, entfällt der Behördengang zu Stadt Gelsenkirchen.
Welche Unterlagen werden für Neuzulassung in Gelsenkirchen benötigt?
Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), Personalausweis oder Reisepass.
Wie kommen Fahrzeugpapiere und GE-Schilder zu mir?
Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte GE-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.

Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Gelsenkirchen:

Zuständige Zulassungsstelle Gelsenkirchen

Stadt Gelsenkirchen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Wildenbruchstr. 10
45879 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen

Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-15:30, Do 07:30-17:00, Fr 07:30-12:00, Sa-So geschlossen

Kontakt

Telefon:
0209-169-9595

Neuzulassung in Gelsenkirchen jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.

Neuzulassung online starten →

Zurück zur Übersicht Gelsenkirchen. Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026.

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